Eine übersetzung brauchen Zustimmung der Eltern für die Abfuhr des minderjährigen Kindes ins Ausland, einschließlich der Schengen-Länder - Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland, Tschechien, Niederlande, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Vereinigte Arabische Emirate, Schweiz, Kuba, Schweden, Polen, Zypern, Großbritannien, österreich, Portugal, Lettland, Estland, Litauen, Tunesien, Thailand und andere Länder? Ohne eine Zustimmung zur Ausreise unmöglich eine Reise ins Ausland.
Helfen übersetzen die Erlaubnis (Vollmacht) der Eltern auf die Abfuhr eines minderjährigen Kindes (Minderjährige Kinder) ins Ausland in folgende Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch, Tschechisch.
Wir verwirklichen die notarielle Beglaubigung der Genehmigung oder Vollmacht an der Notare:
Falke A. O., Danilova E. N., Pjankowa N. N.
Sind im Zentrum von perm, gegenüber dem Hotel New Star.
Die Erledigung der Zustimmung machen am selben Tag.
Wir übersetzen alle Dokumente für das Visum, wir verwirklichen die volle Unterstützung bei der Beantragung von Visa.
Wenden bei der überprüfung der Regel vier Augen (entsprechend internationalem Standard).
Wir arbeiten seit 1990